Von Jürgen Fritz, Mo. 12. Nov 2018
„Eine ewige Erfahrung lehrt, dass jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu missbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit. In einer Despotie ist es gleich gefährlich, wenn jemand gut oder schlecht denkt; es genügt, daß er denkt, um den Führer der Regierung zu beunruhigen.“ – Charles de Montesquieu: Vom Geist der Gesetze
Das Prinzip der Gewaltenteilung
Gewaltenteilung nennt man die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere staatliche Organe, um so die Macht Einzelner zu begrenzen sowie die Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger zu sichern. Hierbei wird in der Regel unterschieden zwischen 1. der gesetzgebenden Gewalt, den Parlamenten (Legislative), 2. der ausführenden Gewalt, Regierungen und angegliederte Verwaltung (Exekutive) und 3. der Rechtsprechung, den Gerichten (Judikative).
Seit geraumer Zeit zählt man meist noch die sogenannte Vierte Gewalt
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