Vor Jahren, als wir Umweltaktivisten verstärkt auf seltsame Vorgänge am Himmel aufmerksam machten, kam schnell der Vorwurf:
Die verbreiten Angst und Schrecken!
Das war damals bereits eine große Lachnummer, denn gerade in Deutschland verkaufen seit Jahrzehnten Medien damit ihre Käseblätter – mit #ShockandAwe – Meldungen!
Interessant dazu ist das Schweizer Strafgesetzbuch Art. 258:
Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Nach diesem Gesetz könnte man die halbe Medienwelt und etliche Politiker bestrafen!
Vor Jahren machte sich die Bundesregierung Gedanken, wie man denn einen ständig gedimmten Himmel an die Bevölkerung bringen könnte und wie das rechtlich zu bewerten sei. Diverse Experten gaben ihren Senf dazu ab.
Ebenfalls seit Jahren, überlegen Umweltaktivisten, wie man denn strafrechtlich gegen bestimmte Umweltverbrecher vorgehen könnte. Denn etwa Geoengineering wird raffiniert durchgeführt, rechtlich kann man da kaum vorgehen. Strafanzeigen bei Behörden bleiben unbearbeitet. In den USA wurde ein VW Manager wegen der Dieselmanipulationen zu einer Haftstrafe verurteilt – im Autolobbyland Deutschland werden die Verbraucher und Käufer belastet. Gesundheitsschäden sind hinzunehmen, wer zum Kollateralschaden wird, der hat Pech – oder ist gar selbst schuld!
So sterben in belasteten Wohngegenden die Leute oft auffällig früh. „Experten“ meinen dazu: das Prekariat säuft und raucht zuviel! Dabei wäre das heute durchaus angebracht, die Luftqualität in den Mietspiegel mit einzuarbeiten. Das sollte man schon wissen, ob man evtl. eine hohe Miete zahlt und dabei noch Lebenszeit verliert, weil die Luftschadstoffe hoch sind!
Wie auch immer. Das Schweizer Gesetzbuch hat noch eine andere Überraschung parat:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen:
a. Vorsätzliche Tötung (Art. 111);
b. Mord (Art. 112);
c. Schwere Körperverletzung (Art. 122);
cbis.5 Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124);
d. Raub (Art. 140);
e. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183);
f. Geiselnahme (Art. 185);
fbis.6 Verschwindenlassen (Art. 185bis);
g. Brandstiftung (Art. 221);
h. Völkermord (Art. 264);
i. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
j. Kriegsverbrechen (Art. 264c-264h).7
2 Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos.
3 Strafbar ist auch, wer die Vorbereitungshandlung im Ausland begeht, wenn die beabsichtigten strafbaren Handlungen in der Schweiz verübt werden sollen.
Wenn also seit Jahren Medien berichten, wie viele Tote der Flugverkehr durch seine Emissionen verursacht, dann staunt man, wie banal das hingenommen wird. Denn ich sehe hier durchaus Vorsätzliche Tötung (Art. 111); Schwere Körperverletzung (Art. 122); Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a);
Unser Recht auf ein gesundes und nachhaltiges Umfeld ist jedoch nicht als Grundrecht anerkannt. Wie kann man die umweltschädlichsten Aktivitäten stoppen, die das Klima und die Biosphäre zerstören? Können wir verlangen, die hochgiftigen Treibstoffe JP8 oder bestimmte „Kerosin-Additive“ zu verbieten?
Die Straflosigkeit der Entscheidungsträger von transnationalen Konzernen oder Regierungen muss in den schwersten Fällen der Zerstörung der Lebensbedingungen auf dieser Erde aufgehoben werden. Auch im Hinblick auf die ENMOD-Konvention, die ja heute leider nur noch Makulatur zu sein scheint?
Ja, es wäre möglich! Eine internationale Strafjustiz existiert, wir alle hätten sie nur energischer fordern müssen – nun scheint es fast zu spät.
Wir forderten wohl umsonst, dass der Ökozid als internationales Verbrechen anerkannt wird? Wenn nun im Hambacher Forst militante Autonome bewaffnet gegen den Rechtsstaat vorgehen, obwohl bereits vor Jahren die Entscheidungen zum „Hambi“ mit Zustimmung der Grünen gefallen sind, dann soll wohl der #Frame #Umweltschutz negativ aufgeladen werden – schon spricht man vom #Ökonazi!
Hier wiederholt man das Spielchen, das man mit dem #Frame #Chemtrails geschafft hat: Dieser gilt heute als „Nazithema“ und ist extrem negativ behaftet! Deshalb gehe ich davon aus, dass viele im Hambi KEINE wirklichen Umweltschützer sind, sondern, ebenso wie seinerzeit die als NPD-Leute getarnten VS-Leute, Crisis Actors sind!
Traurig, wie leicht die Massen zu manipulieren sind!
Strichteufel ma Himmel über Berlin:
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Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
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